Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines, Geltung

  1. Dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
  2. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  3. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II. Vertragsschluss, Vertragsdauer

  1. Der vom Kunden unterzeichnete Auftrag ist bindend. Wir sind berechtigt, das darin enthaltene Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  4. Nach Ablauf des auf der Vorderseite festgelegten Zeitraumes verlängert sich der Vertrag stillschweigend um 12 Monate, wenn er nicht sechs Monate vor Ablauf des auf der Vorderseite genannten Zeitraumes vom Kunden oder von uns gekündigt wird.

III. Gefahrtragung

  1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
  2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

IV. Zahlung, Zahlungsverzug

  1. Sämtliche Rechnungen sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar.
  2. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber.
  3. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
    Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Unternehmer eine geringere Belastung nachweisen
  4. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  5. Ein Zahlungsverzug berechtigt uns für dessen Dauer zur Zurückhaltung aller Lieferungen und Leistungen.
  6. Die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche ist ausgeschlossen, soweit nicht der Gegenanspruch tituliert oder unbestritten ist.
  7. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht, soweit nicht Ansprüche nach § 320 BGB vorliegen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde insbesondere nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

V. Sorgfaltspflichten

  1. Der Kunde verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand gemäß den ihm übergebenen Bedienungsvorschriften in sorgfältiger Weise zu benutzen und die ihm von uns gegebenen Pflege-und Gebrauchsempfehlungen zu befolgen. Bei starker Staubentwicklung ist das Gerät abzudecken.
  2. Ein Wechsel des vereinbarten Standortes ist mit uns abzustimmen.
  3. Schäden, die aus unsachgemäßer Behandlung oder Verbringung des Gerätes an einen anderen Ort resultieren, sind vom Kunden zu vertreten. Wir werden insoweit von der Pflicht zur kostenlosen Vornahme der Wartung frei. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit des Beweises der Ursächlichkeit des Schadens unbenommen.
  4. Sind infolge der Verwendung von uns nicht bezeichneter Verbrauchsmaterialien Reparaturen erforderlich, können wir vom Zeitpunkt der Feststellung an, alle in den letzten drei Monaten geleisteten Reparaturen, einschließlich der Ersatzteile, dem Kunden pauschal in Rechnung stellen.
  5. Die Berechnung ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
  6. Reparaturen die außerhalb der unter Xl. Ziffer 2 genannten Arbeitszeit durchgeführt werden, sind kostenpflichtig, insoweit erfolgt eine gesonderte Berechnung.
  7. Der Kunde hat das Gerät zum vereinbarten Zeitpunkt der Wartung zugänglich bereitzuhalten.

VI. Gewährleistung

  1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  5. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
  6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
  7. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
  8. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 4 und 5 dieser Bestimmung).
  9. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  10. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns gegenüber Verbrauchern das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.
  2. Wir behalten uns gegenüber Unternehmern das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung der Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung vor. Der Unternehmer tritt in diesem Fall schon bei Vertragsschluss die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an uns ab.
  3. Übersteigt der Wert der uns zur Sicherheit dienenden und unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände unsere Gesamtforderung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, Eigentumsübergang nach Ziffer 2, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde uns unverzüglich anzuzeigen.
  5. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

VIII. Haftung

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden verwertbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  4. Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns verursacht worden ist und der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschineller Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
  5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

IX. Abrechnung Servicevertrag

  1. Die Abrechnung erfolgt nach Vereinbarung lt. Servicevertrag.
  2. Im Monat der Erstinstallation werden nur die tatsächlichen Kopien berechnet. Nach Ablauf des Installationsmonats wird die im Vertrag vereinbarte Pauschale im Voraus berechnet. Die Abrechnung über das Kopiervolumen erfolgt nachträglich.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, am letzten Werktag eines jeden Kalendermonats den Zählerstand durch Zusendung der Statusseite mitzuteilen.
  4. Geht die Zählerstandsmeldung nicht rechtzeitig ein, sind wir berechtigt, die Durchschnittskopienzahl der letzten drei Monate in Abrechnung zu bringen. Der Mehraufwand hierfür kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Die Verpflichtung des Kunden zur rechtzeitigen Übersendung wird dadurch nicht berührt.
  5. Bei Beendigung des Vertrages wird eine Schlussabrechnung vorgenommen. Für eingebaute Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien, deren Lebensdauer zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung noch nicht erreicht wurde, wird der Kunde anteilig mit dem zum Zeitpunkt des Einbaus gültigen Verkaufspreises belastet.

X. Kündigung

  1. Den Vertragsparteien steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, wenn durch wiederholte Reparaturen das Gerät nicht einsatzfähig gehalten werden kann.
  2. Wird der Vertrag vor Ablauf der festen vereinbarten Vertragsdauer vom Kunden aus einem Grund gekündigt, der nicht von den hier festgelegten Bestimmungen erfasst ist, so bleibt der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung bis zum vereinbarten Vertragsende zu entrichten.
  3. Kommt der Kunde mit zwei Monatsraten in Zahlungsrückstand, sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
  4. Uns steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, insofern die Beschaffung von Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen durch den Hersteller nicht mehr gewährleistet ist oder eine Beschaffung einen unzumutbaren Aufwand darstellt.

XI. Wartung

  1. Die Wartung erfolgt ausschließlich auf Anforderung.
  2. Wir halten das Gerät betriebsbereit. Wir übernehmen die Kosten für eine bei ordnungsgemäßem Gebrauch erforderliche Wartung. Die Wartung erfolgt während der normalen Arbeitszeit des Lieferanten (Mo.- Do. 8:00 – 17:00 Uhr und Fr. 8:00 – 15:00 Uhr). Der Kunde hat keinen Anspruch auf neue Teile.
  3. Führt der Kunde Wartungsarbeiten selbst aus oder überträgt er diese Dritten, werden wir von der Pflicht zur kostenlosen Vornahme der Wartung frei.
  4. Das Nachfüllen von Verbrauchsmaterialien ist nicht Bestandteil des Vertrages.
  5. Fahrtzeiten gelten als Arbeitszeiten.

XII. Änderungen des Vertrages

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
  2. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen.
  3. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen des Vertrages.
  4. Uns steht das Recht zu, durch schriftliche Änderungsanzeige die auf der Vorderseite des Vertrages genannten Preise unter Einhaltung einer Frist von drei Kalendermonaten zum Monatsende (Änderungsfrist) zu verändern. Machen wir hiervon Gebrauch und würden sich die auf der Vorderseite genannten Preise dadurch um mehr als 10% p.A. verändern, hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Kalendermonaten zum Ende der Änderungsfrist zu kündigen, andernfalls gelten die geänderten Preise nach Ablauf der Änderungsfrist als vereinbart.

XIII. Allgemeines

  1. Wir sind berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage ist unser Geschäftssitz, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen dem Lieferanten und dem Kunden nicht.

GG-Systemhaus GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft
Borkumstr. 8
28217 Bremen