Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines, Geltung

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.
  2. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen. Unberücksichtigt bleibt, ob wir diese Ware selber herstellen oder bei Zulieferern einkaufen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei Verträgen mit Unternehmern, sofern nicht anderweitig vereinbart, in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung auch für gleichartige zukünftige Verträge, ohne dass wir den Kunden wieder auf sie einzelfallbezogen hinweisen müssten.
  4. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch, wenn der Kunde im Rahmen seiner Bestellung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
  5. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist – vorbehaltlich des Gegenbeweises – ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  6. Sofern im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften erfolgen, ist zu beachten, dass diesen lediglich klarstellende Bedeutung zukommt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften – auch wenn keine entsprechende Klarstellung erfolgt ist – in den Grenzen, in denen sie nicht durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeändert oder ausgeschlossen werden.

II. Vertragsschluss, Vertragsdauer, Vertragsverlängerung

  1. Der vom Kunden mündlich erteilte oder in Text- oder Schriftform übermittelte Auftrag ist bindend. Wir sind berechtigt, das darin enthaltene Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Die Annahme erfolgt in Text- oder Schriftform.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der korrekten und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dieser Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung oder der Lieferverzug nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung oder den Lieferverzug unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  4. Nach Ablauf der im Vertrag geregelten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch stillschweigend um 12 Monate, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird (vgl. X. Ziff. 1.)

III. Gefahrtragung

  1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
  2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

IV. Zahlung, Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrechte

  1. Sämtliche Rechnungen sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar.
  2. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber.
  3. Kommt der Verbraucher mit der Zahlung in Verzug, hat er die Geldschuld während des Verzuges mit Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat die Geldschuld während des Verzuges indes mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten (§ 288 Abs. 4 BGB). Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszinses nach § 353 HGB unberührt.
4. Ein Zahlungsverzug des Kunden berechtigt uns für dessen Dauer zur Zurückhaltung aller Lieferungen und Leistungen.
5. Die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche ist ausgeschlossen, soweit nicht der Gegenanspruch tituliert oder unbestritten ist. Dies gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht, soweit nicht Ansprüche nach § 320 BGB vorliegen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde insbesondere nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Sofern nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass unser Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeit von Seiten des Kunden gefährdet ist (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

V. Sorgfaltspflichten des Kunden, Schadenersatz

  1. Der Kunde verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand gemäß den ihm übergebenen Bedienungsvorschriften in sorgfältiger Weise zu benutzen und die ihm von uns gegebenen Pflege- und Gebrauchsempfehlungen stets zu befolgen. Bei starker Staubentwicklung ist das Gerät sorgfältig abzudecken.
  2. Ein Wechsel des vereinbarten Standortes der Geräte ist uns unverzüglich in Textform anzuzeigen.
  3. Schäden, die aus unsachgemäßer Behandlung eines Gerätes oder Verbringung eines Gerätes an einen anderen Aufstellort als dem bei Lieferung festgelegten Aufstellort resultieren, sind vom Kunden zu vertreten. Wir werden insoweit von der Pflicht zur kostenlosen Vornahme der Wartung und Reparatur frei. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit des Beweises der Ursächlichkeit des Schadens unbenommen.
  4. Sind infolge der Verwendung von uns nicht zur Verfügung gestellter oder freigegebener Verbrauchsmaterialien Reparaturen an dem Gerät erforderlich, hat der Kunde die für die Reparatur entstehenden Kosten in voller Höhe zu tragen. Darüber hinaus sind wir in diesem Fall berechtigt, vom Kunden einen pauschalierten Schadenersatz zu verlangen, der der Höhe nach den in den letzten drei Monaten vor der Zuwiderhandlung geleisteten Reparatur- und Wartungskosten einschließlich der Kosten für Ersatzteile entspricht. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden nicht entstanden oder in einem geringeren Umfang entstanden ist. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzes bleibt unberührt.
  5. Der Kunde hat das Gerät zum vereinbarten Zeitpunkt der Wartungs- oder Reparaturarbeiten zugänglich bereitzuhalten.

VI. Gewährleistung und Verjährung

  1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- oder Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterverkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Kunden aus gesondert abgegebenen Garantien.
  2. Vereinbarungen, welche wir hinsichtlich der Beschaffenheit und der vorausgesetzten Verwendung der Ware mit dem Kunden getroffen haben, bilden regelmäßig die Grundlage der Mängelhaftung im Rahmen der Gewährleistung. Eine Beschaffenheitsvereinbarung umfasst alle Produktbeschreibungen sowie Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Für den Fall, dass keine Beschaffenheit vereinbart wurde, ist nach § 434 Abs. 3 BGB zu beurteilen, ob ein Mangel gegeben ist.

Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
3. Für Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten ist zu beachten, dass wir nur verpflichtet sind, eine Bereitstellung und Aktualisierung der digitalen Inhalte vorzunehmen, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung gemäß Ziffer VI. 2. ergibt. Wir übernehmen keine Haftung für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter.
4. Für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt, haften wird nicht.
5. Ist der Kunde Unternehmer bestehen Mängelansprüche nur, soweit der Kunde seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Eine schriftliche Anzeige des Mangels hat unverzüglich zu erfolgen, sofern sich im Rahmen der Lieferung, der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel zeigt. Schriftlich anzuzeigen sind offensichtlich Mängel innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung und nicht erkennbare Mängel innerhalb derselben Frist ab Feststellung der Mängel. Für den Fall, dass der Kunde seine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Untersuchung und/oder Mängelanzeige versäumt oder nicht wahrnimmt, ist eine Haftung unsererseits für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel ausgeschlossen.
6. Ist der Käufer Verbraucher hat er uns den festgestellten Mangel unverzüglich in Text- oder Schriftform anzuzeigen.
7. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
8. Der Kunde kann nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn eine von ihm zur Nacherfüllung gesetzte Frist erfolglos abgelaufen ist oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Für den Fall eines nicht erheblichen Mangels steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
9. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
10. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen wird die Verjährungsfrist jedoch auf ein Jahr ab Ablieferung der Ware verkürzt.
11. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns gegenüber dem Kunden das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Unternehmer tritt in diesem Fall schon bei Vertragsschluss die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an uns ab.
  2. Übersteigt der Wert der uns zur Sicherheit dienenden und unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände unsere Gesamtforderung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
  3. Bevor nicht eine vollständige Bezahlung der gesicherten Forderungen erfolgt ist, dürfen sie unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen, schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  4. Der Kunde ist zudem verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde uns unverzüglich anzuzeigen.
  5. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

VIII. Sonstige Haftung

  1. Wir als Verkäufer haften, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgendenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, bei Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben.
  2. Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir, dahinstehend aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz lediglich im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung), nur für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren oder für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultieren. Im letzteren Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens limitiert.
  3. Die sich aus Ziffer VIII. 2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Ebenfalls finden die Haftungsbeschränkungen keine Geltung, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen und eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde.
  5. Wir haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns verursacht worden ist und der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschineller Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
  6. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
  7. Der Kunde kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht aus einem Mangel resultiert, nur dann vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen.

IX. Abrechnung Servicevertrag

  1. Die Abrechnung erfolgt gemäß den Vereinbarungen im geschlossenen Servicevertrag.
  2. Im Monat der Erstinstallation werden nur die tatsächlichen Kopien berechnet. Nach Ablauf des Installationsmonats wird die im Vertrag vereinbarte Pauschale im Voraus berechnet. Die Abrechnung über das Kopiervolumen erfolgt nachträglich gemäß den Regelungen im jeweiligen Servicevertrag.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, den Zählerstand durch Zusendung der Statusseite mitzuteilen. Die Zusendung der Statusseite hat stets innerhalb der im jeweiligen Servicevertrag vereinbarten Fristen zum Ende des letzten Abrechnungsmonats zu erfolgen. Die Zusendung kann postalisch oder per E-Mail erfolgen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang bei uns.
  4. Geht die Zählerstandsmeldung nicht rechtzeitig ein, sind wir berechtigt, der Abrechnung die Kopienanzahl aus dem zuletzt abgerechneten Abrechnungszeitraum zugrunde zu legen. Der Mehraufwand hierfür kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Die Verpflichtung des Kunden zur rechtzeitigen Übersendung wird dadurch nicht berührt.
  5. Bei Beendigung des Vertrages wird eine Schlussabrechnung vorgenommen. Für eingebaute Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien, deren Lebensdauer zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung noch nicht erreicht wurde, wird der Kunde anteilig mit dem zum Zeitpunkt des Einbaus gültigen Verkaufspreises belastet.

X. Kündigung

  1. Für beide Vertragsparteien gilt eine ordentliche Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit, soweit nicht im jeweiligen Vertrag etwas Abweichendes geregelt ist.
  2. Den Vertragsparteien steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, wenn durch wiederholte Reparaturen das Gerät nicht einsatzfähig gehalten werden kann.
  3. Wird der Vertrag vor Ablauf der festen vereinbarten Vertragslaufzeit vom Kunden aus einem Grund gekündigt, der nicht von den hier festgelegten Bestimmungen erfasst ist, so bleibt der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung bis zum vereinbarten Vertragsende zu entrichten.
  4. Kommt der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsraten in Verzug und hat er trotz Mahnung nicht gezahlt oder die Zahlung endgültig verweigert, sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall hat der Kunde die von ihm eigentlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit aus dem Vertrag folgende Vergütung zu zahlen. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden nicht entstanden oder in einem geringeren Umfang (z. B. ersparte Aufwendungen) entstanden ist.
  5. Uns steht zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, insofern die Beschaffung von Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen durch den Hersteller nicht mehr gewährleistet ist oder eine Beschaffung einen unzumutbaren Aufwand darstellt oder den aktuellen Wert des Systems übersteigt.

Xl. Wartungs- und Reparaturarbeiten

  1. Die Wartung erfolgt ausschließlich auf Anforderung.
  2. Wir halten das Gerät betriebsbereit. Wir übernehmen die Kosten für eine bei ordnungsgemäßem Gebrauch erforderliche Wartung. Die Wartung erfolgt während der normalen Arbeitszeit des Lieferanten (Mo.- Do. 8:00 - 17:00 Uhr und Fr. 8:00 - 15:00 Uhr). Der Kunde hat keinen Anspruch auf neue Teile.
  3. Reparatur- oder Wartungsarbeiten, die außerhalb der unter Xl. Ziff. 2 genannten Arbeitszeit durchgeführt werden, sind kostenpflichtig, insoweit erfolgt eine gesonderte Berechnung an den Kunden.
  4. Führt der Kunde Wartungsarbeiten selbst aus oder überträgt er diese Dritten, werden wir von der Pflicht zur kostenlosen Vornahme der Wartung frei.
  5. Das Nachfüllen von Verbrauchsmaterialien ist nicht Bestandteil des Vertrages.
  6. Fahrtzeiten gelten als Arbeitszeiten.

XII. Änderungen des Vertrages

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
  2. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen.
  3. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen des Vertrages.
  4. Uns steht das Recht zu, durch schriftliche Änderungsanzeige die auf der Vorderseite des Vertrages genannten Preise unter Einhaltung einer Frist von drei Kalendermonaten zum Monatsende (Änderungsfrist) zu verändern. Machen wir hiervon Gebrauch und würden sich die im Vertrag vereinbarten Preise dadurch um mehr als 10% p.A. verändern, hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Kalendermonaten zum Ende der Änderungsfrist zu kündigen, andernfalls gelten die geänderten Preise nach Ablauf der Änderungsfrist als vereinbart.

XIII. Allgemeines

  1. Wir sind berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage ist unser Geschäftssitz, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen dem Lieferanten und dem Kunden nicht.

GG-Systemhaus GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft
Borkumstr. 8
28217 Bremen